Fördermöglichkeiten für Hausbau in ländliche Gemeinden und Dörfer im ELR-Programm

Brandschutz Mehrfamilienhaus aus Holz

Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten zur strukturellen Entwicklung von ländlich geprägten Gemeinden und Dörfern geschaffen. Dieses Förderprogramm, das durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwaltet wird, zielt insbesondere darauf ab, die Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskern, die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den Aufbau und die Pflege gemeinschaftlicher Aktivitäten wie Dorfgemeinschaftshäuser zu unterstützen.

Unternehmen und Privatpersonen können als Projektträger und Zuwendungsempfänger fungieren. Anträge auf Förderung müssen von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungspläne vorlegen und Einzelprojekte entsprechend integrieren müssen.

Kaufmannbau hat bereits viele Projekte realisiert die durch das ELR bezuschusst wurde. Vor allem in kleineren Gemeinden und Dörfer im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Landkreis Sigmaringen, Landkreis Reutlingen oder Landkreis Ravensburg lohnt sich ein Nachfragen auf der Gemeinde und kann somit den Baufamilien mehrere tausend Euro an Baukosten reduzieren.

Das Antragsverfahren für das ELR-Programm wird von den Regierungspräsidien durchgeführt. Bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten und anderen Projekten ohne Beihilferelevanz (Nr. 6.1 und 6.2 ELR) sind die Regierungspräsidien für die Genehmigung verantwortlich. Die L-Bank ist für die Auszahlung und Abrechnung dieser Projekte zuständig. Projekte mit Beihilferelevanz (Nr. 6.3 ELR) werden nach Genehmigung durch die L-Bank (im Bereich Wirtschaftsförderung) in die Planung aufgenommen und ebenfalls von der L-Bank bewilligt und abgerechnet.

Das Online-Angebot zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum wird von den Regierungspräsidien in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen gemeinsam bereitgestellt, um umfassende Informationen und Unterstützung anzubieten.

Weitere Informationen gibt es unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

Antragsstellung: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Die Ansprechpartner für ELR (Entwicklung ländlicher Raum) sind:

Landkreise: Bodenseekreis, Tübingen

Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de

Landkreise: Ravensburg, Reutlingen

Theresa Deubele
07071 757-3331
theresa.deubele@rpt.bwl.de

Landkreis Sigmaringen

Jutta Reumann-Schwichtenberg
07071 757-3659
jutta.reumann-schwichtenberg@rpt.bwl.de

Zollernalbkreis

Elisabeth Wörner
07071 757-3315
elisabeth.woerner@rpt.bwl.de

Landkreise: Alb-Donau-Kreis, Biberach

Christiane Peßler
07071 757-3329
christiane.pessler@rpt.bwl.de

Bearbeitung „Spitze auf dem Land“

Christine Braun-Nonnenmacher
07071 757-3327
christine.braun-nonnenmacher@rpt.bwl.de

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