Was bedeutet Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gibt es seit dem 1. Januar 2020 eine sogenannte Photovoltaikpflicht, die besagt, dass Neubauten ab einer bestimmten Größe eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben müssen. Diese Regelung gilt für alle Neubauten mit einer Brutto-Grundfläche von mehr als 150 Quadratmetern.

Die Photovoltaikanlage muss mindestens 7 % der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ausmachen und so dimensioniert sein, dass sie mindestens 30 % des jährlichen Strombedarfs des Gebäudes deckt. Diese Regelung soll dazu beitragen, die Energiewende in Baden-Württemberg voranzutreiben und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Pflicht, zum Beispiel wenn die Gebäudeeigenschaften es nicht ermöglichen, eine Photovoltaikanlage zu installieren oder wenn eine andere Form der erneuerbaren Energien, wie z.B. Wärmepumpe oder Blockheizkraftwerk, installiert wird.

Es empfiehlt sich, sich vor dem Bau eines neuen Gebäudes über die genauen Anforderungen der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg zu informieren und gegebenenfalls einen Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen erfüllt werden.

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